- Anlagenkartei
- 1. Charakterisierung: Teil der ⇡ Anlagenrechnung zur Ergänzung des Anlagennachweises in den Konten der Buchhaltung durch Eintragung der für die einzelnen ⇡ Anlagen maßgeblichen technischen und wirtschaftlichen Merkmale und zur Ermittlung der Abschreibungswerte. Zu unterscheiden: Maschinenleistungs- und Maschinenkostenkarten, Grundstücks- und Gebäudekarten u.a. Vermerk folgender wirtschaftlicher Daten, sofern ⇡ Handelsbilanz und ⇡ Steuerbilanz getrennt geführt werden: (1) Handelsrechtliche und steuerliche Abschreibungen und Werte, (2) kalkulatorische Abschreibungssätze, Abschreibungsbeträge und Restwerte.- 2. Bedeutung: Die A. ersetzt bei sachgemäßer Führung das fortlaufende Bestandsverzeichnis, bei dessen Vorhandensein die jährliche körperliche Bestandsaufnahme des beweglichen Anlagevermögens für handelsrechtliche und steuerliche Zwecke (⇡ Buchinventur) unterbleiben kann.- 3. Mindesterfordernisse an den Inhalt der A.: Zugangstag, Höhe der Anschaffungs- oder Herstellungskosten und des Bilanzwertes, Abgangstag.
Lexikon der Economics. 2013.